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Expertenrat

Können wir die bestehenden Gasverträge kündigen, wenn wir zwei Heizthermen im Doppelhaus zusammengelegt haben?

Frage von Claudia M. am 10.11.2021 

In unserem 2-Parteien-Haus haben wir die Heiztherme getauscht. Statt 2 Heizthermen mit 2 Gaszählern haben wir nur noch eine zentrale Heiztherme. Können wir beide Gasverträge nun mit einem Sonderkündigungsrecht kündigen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Mit dem Wegfall eines Zählers bzw. eines Gasanschlusses können Sie mindestens einen Vertrag kündigen, da hier keine Belieferung mehr stattfinden kann. Entfallen beide vorher vorhandenen Messstellen, da durch die geänderte Anschlussleistung nun neue Armaturen etc. erforderlich sind, gilt das vermutlich für beide Verträge. Außerdem haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich die angebotenen Konditionen durch die Zusammenlegung ändern.

Wir empfehlen, das Thema zeitnah mit Ihrem Anbieter zu besprechen und rechtzeitig eine schriftliche Kündigung einzureichen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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