In unserem 2-Parteien-Haus haben wir die Heiztherme getauscht. Statt 2 Heizthermen mit 2 Gaszählern haben wir nur noch eine zentrale Heiztherme. Können wir beide Gasverträge nun mit einem Sonderkündigungsrecht kündigen?
Mit dem Wegfall eines Zählers bzw. eines Gasanschlusses können Sie mindestens einen Vertrag kündigen, da hier keine Belieferung mehr stattfinden kann. Entfallen beide vorher vorhandenen Messstellen, da durch die geänderte Anschlussleistung nun neue Armaturen etc. erforderlich sind, gilt das vermutlich für beide Verträge. Außerdem haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich die angebotenen Konditionen durch die Zusammenlegung ändern.
Wir empfehlen, das Thema zeitnah mit Ihrem Anbieter zu besprechen und rechtzeitig eine schriftliche Kündigung einzureichen.