Bzgl. einer möglichen Weiterverwendung einer alten 5-jährigen Gasheizung anstelle einer über 20 Jahre alten Gasheizung in einem anderen Gebäude ist nach § 71 GEG lt. tel. Verbr.-Beratung der Austausch einer Gasheizung ("relativ neu für alt!" nicht zulässig und würde vom Schornsteinfeger wohl nicht genehmigt!?). Lt Ihrer Aussage im Netz könnte man eine Gasheizung nach einem Wärmepumpen-Einbau trotzdem verkaufen/verschenken?
Das sind zwei verschiedene Punkte. Was mit der Gasheizung passiert, spielt keine Rolle, wenn es um die Förderung der Wärmepumpe geht. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie den Geschwindigkeits-Bonus beantragt haben. Dieser setzt allerdings ein Mindestalter von 20 Jahren voraus.
Der Einbau einer gebrauchten Gasheizung ist nicht per se verboten. Erfüllt die Anlage die technischen Anforderungen, können Sie diese einsetzen. Nicht in jedem Fall erlaubt ist der Einsatz als Alleinheizung. Hier sind nach GEG einige Voraussetzungen zu erfüllen (z. B. Umstellung auf erneuerbare Energien). Alternativ können Sie eine gebrauchte Gasheizung aber in Kombination mit einer Wärmepumpe einsetzen. Auf diese Weise entsteht eine Hybridheizung, die durchaus erlaubt ist.
Wir empfehlen, das Vorhaben vor der Umsetzung mit dem zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister zu besprechen.