Kann man eine geförderte Wärmepumpenheizung (2,5 Jahre alt) tauschen? Was muss man dazu beachten? Muss die Förderung zurückgezahlt werden?
Nach der Förderung gilt eine Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren. Tauschen Sie die Heizung zuvor durch ein anderes System aus, kann es sein, dass der Fördergeber einen Teil der Förderung zurückfordert. Entscheidend dafür sind auch die individuellen Umstände. Wichtig ist, dass Sie die Änderung dem Fördergeber melden. Wir empfehlen, das Vorhaben vorab unverbindlich mit Ihrem Fördergeber zu besprechen. Ansprechpartner beim BAFA erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1880 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.