x
Expertenrat

Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn ich die Heizung nach etwa zwei Jahren austausche?

Frage von Susanne D. am 05.03.2025 

Kann man eine geförderte Wärmepumpenheizung (2,5 Jahre alt) tauschen? Was muss man dazu beachten? Muss die Förderung zurückgezahlt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach der Förderung gilt eine Mindestnutzungsdauer von 10 Jahren. Tauschen Sie die Heizung zuvor durch ein anderes System aus, kann es sein, dass der Fördergeber einen Teil der Förderung zurückfordert. Entscheidend dafür sind auch die individuellen Umstände. Wichtig ist, dass Sie die Änderung dem Fördergeber melden. Wir empfehlen, das Vorhaben vorab unverbindlich mit Ihrem Fördergeber zu besprechen. Ansprechpartner beim BAFA erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1880 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Förderüberblick Sanierung

 

Online-Energieberatung

 

Webinare für Energieberater

 

Newsletter-Abo