Wir haben im Jahr 2021 unsere Anlage gefördert bekommen. Da aber zwei Wohneinheiten dazu gekommen sind, schafft es die Pelletheizung nicht und man sagte uns, dass diese getauscht werden muss. Kann man für eine größere nochmals Förderung beantragen?
Sie können für den Einbau der neuen Heizung Fördermittel für die Pelletheizung beantragen. Denn die Art der alten Anlage spielt dabei in der Regel keine Rolle. Da die Mindestnutzungsdauer (in der Regel 10 Jahre) bis jetzt nicht abgelaufen ist, müssen Sie den Heizungstausch ihrem damaligen Fördergeber melden. In der Folge kann es dazu kommen, dass dieser einen Teil der Fördermittel zurückfordert.
Um die Rückforderung kommen Sie sicher herum, wenn Sie die bestehende Heizung um eine weitere ergänzen. Günstig könnte dabei zum Beispiel die Installation einer Wärmepumpe sein, die sehr gut mit der Pelletheizung zusammenarbeiten kann. Auch für diese können Sie die Heizungsförderung beantragen.
Wie Sie die Heizungsförderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.