Sind dauerhafte kleine Gebäude (kleiner 50 m² Nutzfläche) beim Neu-Errichten von der EH55-Pflicht ausgenommen? Es geht hier um den JPEB, der nicht erreichbar ist. Viele behaupten, § 104 GEG gilt ausschließlich für kleine Gebäude bis 5 Jahre Nutzungsdauer.
§ 104 des Gebäudeenergiegesetzes gilt für kleine Gebäude und Gebäude, die maximal 5 Jahre lang genutzt werden und aus Raumzellen von jeweils bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche zusammengesetzt sind (zum Beispiel Containerhäuser). In beiden Fällen genügt es, die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile nach § 48 einzuhalten, um die GEG-Anforderungen an einen Neubau (Niedrigstenergiegebäude) zu erfüllen.
Ob kleine Gebäude (Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche nach § 2 GEG) dabei mehr oder weniger als 5 Jahre lang genutzt werden, spielt in diesem Fall keine Rolle.