x
Expertenrat

Wer prüft, ob die GEG-Austauschpflicht in unserem Fall gilt?

Frage von Barbara S. am 28.06.2022 

Wer kann mir verbindlich eine Auskunft über die Austauschpflicht im Einzelfall geben? Bei unserem Haus sind die Ausnahmeregelungen nicht ganz eindeutig. An wen kann ich mich zur Prüfung wenden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Verbindliche Antworten bekommen Sie hier von der für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland. Verlässliche Aussagen bekommen Sie darüber hinaus auch von einem Energieberater, den Sie zum Beispiel in unserer Energieberater-Datenbank finden.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Energieberatung

 

Newsletter-Abo