Ich lebe im 3-Familienhaus meiner Eltern und soll dieses nun übergeben kriegen. Greift für mich dann das GEG und muss ich damit in 2 Jahren alles sanieren?
Da es sich um ein Dreifamilienhaus handelt, gelten die Ausnahmeregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht. Das heißt, dass schon die vorherigen Eigentümer (Ihre Eltern) für die Einhaltung aller Nachrüstpflichten aus dem GEG verantwortlich waren. Da mit dem Eigentumsübergang keine neuen Pflichten auf Sie zukommen, müssen Sie diesbezüglich auch nichts beachten. Wurden die bereits bestehenden Nachrüstpflichten noch nicht umgesetzt, sind Sie dann allerdings dafür verantwortlich.
Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.