Damit ein Wochenendhaus unters GEG fällt, braucht es eine Nutzungsdauer von mindestens 4 Monaten im Jahr. Wie kann oder muss so etwas nachgewiesen werden?
Sie müssen bestätigen, dass Sie eine Nutzungsdauer von vier Monaten im Jahr nicht überschreiten oder dass der tatsächlich zu erwartende Energiebedarf weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt. Während Sie Ersteres selbst angeben, erhalten Sie die nötigen Berechnungsdaten bei Bedarf von einem Energieberater. Die Bestätigung erfolgt dabei in der Regel formlos schriftlich bei der für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland. Wir empfehlen, Ihre Ansprechpartner zuvor zu kontaktieren.