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Expertenrat

Wie weise ich nach, dass mein Wochenendhaus den Anforderungen des GEG nicht entsprechen muss?

Frage von Simone H. am 30.09.2021 

Damit ein Wochenendhaus unters GEG fällt, braucht es eine Nutzungsdauer von mindestens 4 Monaten im Jahr. Wie kann oder muss so etwas nachgewiesen werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie müssen bestätigen, dass Sie eine Nutzungsdauer von vier Monaten im Jahr nicht überschreiten oder dass der tatsächlich zu erwartende Energiebedarf weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt. Während Sie Ersteres selbst angeben, erhalten Sie die nötigen Berechnungsdaten bei Bedarf von einem Energieberater. Die Bestätigung erfolgt dabei in der Regel formlos schriftlich bei der für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland. Wir empfehlen, Ihre Ansprechpartner zuvor zu kontaktieren.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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