Meine Mutter hat das Nießbrauchrecht, ich das Eigentum an einem alten Einfamilienhaus, indem meine Mutter seit Jahrzehnten lebt. Gilt die Ausnahme des § 74 GEG nur für Eigentümer oder auch bei einem Nießbrauchnehmer?
Das GEG lässt Ausnahmen von den Sanierungspflichten (§§ 47 und 73) zu, wenn ein Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses dieses seit mindestens Februar 2002 selbst bewohnt. Trifft das auf Sie nicht zu, gelten die Ausnahmen leider nicht.
Eine rechtssichere Auskunft bekommen Sie in diesem Fall von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.