Wir beabsichtigen, ein Fachwerkhaus zu kaufen, welches unter Denkmalschutz steht (BJ. 1700). Im Jahre 1991, also vor 29 Jahren, wurde eine Ölzentralheizung eingebaut. Nach EnEV müsste der Heizkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Gilt das auch für denkmalgeschützte Häuser oder gibt es da andere Regelungen?
Seit November 2020 regelt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in § 72 die Austauschpflicht für Heizkessel. Betroffen sind demnach 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das bei Ihnen der Fall ist, kann ein Schornsteinfeger oder Fachhandwerker schnell erkennen. Ausnahmen regelt § 73. Sie gelten nur für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit mindestens Februar 2002 selbst als Eigentümer im Haus leben.
§ 105 des GEG enthält außerdem eine Ausnahme für Baudenkmäler. Diese greift allerdings nur dann, wenn die Erfüllung der Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen. Bei einem Heizungstausch ist das in aller Regel nicht der Fall.
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