Wenn ich nun meine Fassade neu mit Dämmung (U 0,24W/m²K) und einer VHF ausstatte und später der Grenzwert auf 0,22 steigen sollte und mir die Bekleidung nicht mehr gefällt und ich sie komplett austauschen möchte, kommt die dann vorhandene gute (nach derzeitigem Stand) Dämmung wieder auf den Prüfstand und muss evtl. auch komplett erneuert werden? Das wäre ja reine Verschwendung. Oder gibt es dafür Ausnahmen?
Nein, davon ist nicht auszugehen. Mit einem U-Wert von 0,24 W/m²K erreichen Sie einen guten Wert, bei dem eine erneute Sanierung durch die anfallenden Nebenkosten etc. keinen wirtschaftlichen Vorteil brächte. Dieser ist bereits heute Bestandteil des Gebäudeenergiegesetzes. Das heißt: Rechnet sich eine geforderte Maßnahme durch besondere Umstände nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums, können Sie eine Befreiung beantragen (§ 102 GEG).
Zudem besteht die Dämmpflicht an der Fassade bereits heute nicht, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist (Anlage 7 GEG).