Wie verhält es sich mit einer Dämmpflicht bei Fachwerkhäusern innerhalb eines denkmalgeschützten Ensembles?
Hier greift § 105 des Gebäudeenergiegesetzes. In diesem heißt es: "Soweit bei einem Baudenkmal, bei aufgrund von Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts besonders geschützter Bausubstanz oder bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieses Gesetzes abgewichen werden."
Handelt es sich um ein geschütztes Ensemble, müssen Sie aller Voraussicht nach also nicht dämmen. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie nach individueller Prüfung von der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland.
Denken Sie daran, dass die Dämmung auch im Fachwerk zahlreiche Vorteile mitbringt. So steigt der Wohnkomfort bei gleichzeitig fallenden Energiekosten. Sie steigern den Wert der Immobilie und beugen Feuchte- sowie Schimmelproblemen vor. Interessant ist dabei vor allem eine kapillaraktive Innendämmung, die sie Raum für Raum von innen anbringen können.
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