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Expertenrat

Wir haben ein Ferienhaus mit 6 Wohnungen und Etagenheizungen. Wie gehen wir mit den neuen GEG-Anforderungen ab 2024 um?

Frage von Norbert U. am 02.04.2023 

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft von 6 Parteien in einem Ferienhaus mit 6 WE. Jede Wohnung ist mit einer Heizwert Kombitherme BJ 2005 ausgestattet. Wir sehen das Problem, dass, wenn eine der Thermen ausfällt und nicht reparaturfähig ist, nach der zu erwarteten Gesetzesnovelle praktisch das ganze Haus auf eine WP umgestellt werden muss. Die WW-Versorgung müsste über Durchlauferhitzer erfolgen. Es gibt keinen gemeinsamen Raum, in dem man diese WP-Anlage aufstellen könnte. Theoretisch wäre eine Monoblockanlage weit vor dem Haus möglich. Ein WW Speicher als Puffer zur Überbrückung von Stromsperrzeiten für die Heizungsanlage ist nicht platzierbar. Weiteres Problem ist, dass im Haus eine Wohnung immer bewohnt ist, aber alle anderen nur stochastisch genutzt werden, dann aber oft zum selben Zeitpunkt wie Ostern oder Weihnachten. Wie will man da eine WP auslegen, die mit möglichst wenig Takten betrieben werden soll? Außerdem sind unsere HZ-Vorlauftemperaturen eher bei 50 Grad Celsius und mehr. Wir diskutieren ernsthaft, jetzt noch mal alle Heizungen durch neue Brennwerthermen zu ersetzten, um erst mal wieder 20 Jahre Ruhe zu haben. Wie beurteilen Sie das?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich gelten die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht, wenn das Wohngebäude für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt ist oder bei einer begrenzten jährliche Nutzungsdauer weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung verbraucht. Da diese Vorgabe aller Voraussicht nach auch weiterhin gilt und die 65-Prozent-EE-Pflicht im GEG geregelt sein wird, müssen Sie sich vermutlich keine Sorgen machen.

Anders verhält es sich, wenn Ihr Haus nach der Einschätzung eines Energieberaters in den Geltungsbereich des GEG fällt. Denn dann greift auch die EE-Pflicht ab 2024. Im Fall einer Havarie lässt das GEG dann voraussichtlich lange Übergangszeiten zu. So haben Sie ab dem ersten irreparablen Schaden drei Jahre Zeit, eine Entscheidung über die Art der neuen Heizung zu treffen. Entschließen Sie sich in diesem Zeitraum für eine Zentralheizung, bleiben weitere 10 Jahre Zeit zur Umsetzung. Entschließen Sie sich hingegen dafür, weiterhin mit Etagenheizungen zu heizen, müssen Sie anschließend bei jedem Austausch die EE-Pflicht einhalten. Die Vorgaben erfüllen Sie dann beispielsweise mit Hybridheizungen, Elektroheizungen (bei gelegentlicher Nutzung mit PV häufig interessant) oder dem Bezug von Biogas für die Gasetagenheizung.

Wichtig zu wissen ist, dass aktuell noch keine verbindlichen Informationen verfügbar sind und wir Ihnen daher noch keine fundierte Antwort auf Ihre Frage geben können.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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