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Expertenrat

Gilt es ebenfalls als Eigentümerwechsel gemäß GEG, wenn ein Eigentümer hinzu kommt?

Frage von Marion S. am 22.01.2026 

Wie wird ein Eigentümerwechsel bei Bruchteilsgemeinschaften im Kontext des GEG ausgelegt, wenn Kinder zu 48% Eigentümer werden und Elternteil zu 52% Eigentümer bleibt? Elternteil bewohnt das Eigenheim seit 1980 und will auch weiterhin dort wohnen bleiben.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern ein Eigentümer eine Wohnung im Ein- oder Zweifamilienhaus schon am 01. Februar 2002 selbst bewohnt hat, gelten Ausnahmen von den Nachrüstpflichten. Diese Vorgabe erfüllen Sie in aller Regel auch, wenn es einen zweiten Eigentümer gibt. In Ihrem Fall sollten die Ausnahmen also greifen. Da die Länder mit den Vorgaben des GEG teilweise unterschiedlich umgehen, erhalten Sie eine verbindliche Information nur von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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