Wie wird ein Eigentümerwechsel bei Bruchteilsgemeinschaften im Kontext des GEG ausgelegt, wenn Kinder zu 48% Eigentümer werden und Elternteil zu 52% Eigentümer bleibt? Elternteil bewohnt das Eigenheim seit 1980 und will auch weiterhin dort wohnen bleiben.
Sofern ein Eigentümer eine Wohnung im Ein- oder Zweifamilienhaus schon am 01. Februar 2002 selbst bewohnt hat, gelten Ausnahmen von den Nachrüstpflichten. Diese Vorgabe erfüllen Sie in aller Regel auch, wenn es einen zweiten Eigentümer gibt. In Ihrem Fall sollten die Ausnahmen also greifen. Da die Länder mit den Vorgaben des GEG teilweise unterschiedlich umgehen, erhalten Sie eine verbindliche Information nur von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.