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Expertenrat

Wie stelle ich den Energieausweis für ein Haus ohne Heizung aus? Es sind nur Holzeinzelöfen vorhanden.

Frage von Christian L. am 13.01.2025 

Ich habe eine Frage bezüglich eines Bedarfsausweises für ein EFH Bj. vor 1977, das über keine Heizungsanlage verfügt. Beheizt wird das EFH über Holzeinzelöfen. Ich kann aber bei dem Bedarfsausweis keine Angaben zu dieser Heizungsart machen, lediglich kann ich nur eine Heizungsanlage auswählen, die ja eben nicht verbaut ist. Aber zum Kauf/Verkauf wird ja ein Energieausweis benötigt, den ich allerdings nicht erstellen kann. Wie verfährt man in so einem Fall?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der korrekten Eingabe in Ihre Software, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Softwareanbieter.

Wird das Haus weniger als vier Monate im Jahr oder ist es nur zeitweise beheizt und verbraucht dabei weniger als 25 Prozent des Energiebedarfs bei ganzjähriger Nutzung, greift das GEG nicht und Sie müssen keinen Energieausweis ausstellen (siehe § 2 GEG).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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