Ich habe eine Frage bezüglich eines Bedarfsausweises für ein EFH Bj. vor 1977, das über keine Heizungsanlage verfügt. Beheizt wird das EFH über Holzeinzelöfen. Ich kann aber bei dem Bedarfsausweis keine Angaben zu dieser Heizungsart machen, lediglich kann ich nur eine Heizungsanlage auswählen, die ja eben nicht verbaut ist. Aber zum Kauf/Verkauf wird ja ein Energieausweis benötigt, den ich allerdings nicht erstellen kann. Wie verfährt man in so einem Fall?
Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der korrekten Eingabe in Ihre Software, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Softwareanbieter.
Wird das Haus weniger als vier Monate im Jahr oder ist es nur zeitweise beheizt und verbraucht dabei weniger als 25 Prozent des Energiebedarfs bei ganzjähriger Nutzung, greift das GEG nicht und Sie müssen keinen Energieausweis ausstellen (siehe § 2 GEG).