Bei einem Haus mit 2 separaten Wohnungen und 2 separaten Energieausweisen soll eine der Wohnungen ganzjährig als Ferienhaus an Gäste vermietet werden. Gelten die gleichen Dämmvorschriften für die Ferienwohnung wie für die Wohnung nebenan, die dauerhaft normal vom Eigentümer bewohnt wird?
Grundsätzlich betrachtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Wohngebäude einheitlich, weshalb in Ihrem Fall vermutlich auch nur ein Energieausweis für das Gebäude zu erstellen ist. Eine Ausnahme besteht nur bei Teilen eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil (in der Regel mehr als 10 Prozent) der Gebäudenutzfläche umfassen. Nur diese sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln (§ 106 GEG). Trifft Letzteres nicht zu, gelten für die Ferienwohnung die gleichen Vorgaben wie für das übrige Gebäude.
Eine verbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von der für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland. Ohne weitere Informationen ist das aus der Ferne leider nicht möglich.