Kann ich eine neue Gastherme noch in 2023 kaufen und erst in 2024 installieren lassen (auf Grund der Verfügbarkeit von Handwerkern)?
In § 71 des Entwurfs zum Gebäudeenergiegesetz heißt es: "Heizungsanlagen, die zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude eingebaut oder aufgestellt werden, müssen mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien [...] erzeugen." Relevant ist hier die Inbetriebnahme. Wir gehen daher davon aus, dass die Anforderungen 2024 auch dann gelten, wenn Sie die Heizung 2023 bestellt haben. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie dazu von der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland, nachdem das Gesetz verabschiedet wurde.
Bitte beachten Sie, dass es sich aktuell um einen Gesetzesentwurf handelt. Bis zum Erlass können sich daher noch einige Punkte und Anforderungen ändern. Eine rechtsverbindliche Antwort ist daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich.
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