Sind denkmalgeschützte Häuser vom Heizungstausch mit 65 % erneuerbarer Energie ausgeschlossen? Wir haben 3 Wohnungen. Ich bin Eigentümer und habe 2 Mietwohnungen. Jede Wohnung hat seine eigene Gastherme ohne Brennwerttechnik. Das Haus wurde ca. 1900 erbaut und steht unter Denkmalschutz.
Generell gilt Folgendes: Soweit bei einem Baudenkmal die Erfüllung des GEG die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen abgewichen werden (siehe § 105 GEG). Ob das bei Ihnen der Fall ist, lässt sich aus der Ferne leider nicht beurteilen. Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie daher nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.
Kommt § 71 des GEG bei Ihnen zum Tragen, sind die besonderen Anforderungen und Fristen an Häuser mit Etagenheizung zu beachten. Im Beitrag "Wir müssen die Etagenheizung im Mehrfamilienhaus ersetzen. Wie gehen wir gemäß GEG richtig vor?" geben wir einen Überblick dazu. Was außerdem nach GEG bei einem Heizungstausch zu beachten ist, haben wir im Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch" für Sie zusammengefasst.