x
Expertenrat

Greifen die Sanierungspflichten im GEG, wenn das Eigentum nicht zu 100 % übertragen wird?

Frage von Jürgen B. am 30.08.2021 

Ich möchte meinen Kindern mein Haus übertragen gegen Einräumung eines Wohnrechts. Allerdings will ich das Haus nicht zu 100 % übertragen, sondern z. B. nur zu 95 %. Der restliche Anteil von 5 % verbleibt in meinem Eigentum. Frage: Greifen die Sanierungspflichten nach dem GEG auch dann, wenn das Eigentum nicht zu 100 % übertragen wird?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) greifen immer dann, wenn bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, ein Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Bleiben Sie Teileigentümer und Hauptnutzer der Immobilie, können Sie daher vermutlich auf Nachrüstarbeiten verzichten. Da die Behörden unterschiedlich mit den Angaben im GEG umgehen, erhalten Sie eine rechtsverbindliche Antwort nur von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.


Kommentare

Jürgen B.

Herzlichen Dank für die prompte Antwort.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

Newsletter-Abo