Ich hätte eine Frage, wie bei einem Neubau mit Stromdirektheizung (Nichtwohngebäude/Büro) der GEG-Nachweis geführt werden soll? Nach §71,d gibt es zwar Hinweise zur Einhaltung der EE-Anforderung von 65 %, aber bei Berechnung von Qp muss man dennoch den Primärenergiefaktor von 1,8 anwenden? Wenn Sie mit diesem Primärenergiefaktor rechnen, dann schaffen Sie es nie und nimmer, einen Energieausweis mit zulässigen Qp (Primärenergiebedarf nach DIN 18599) zu erstellen. Wie ist hier zu verfahren?
In einem Neubau ist die Elektroheizung nur zulässig, wenn der Wärmeschutz die GEG-Anforderungen um 45 Prozent unterschreitet. Durch den besonders hohen Wärmeschutz sind die Energiebedarfswerte so gering, dass Sie auch mit Strom die rechtlichen Vorgaben einhalten können.
Zudem ist es nach § 23 möglich, mit PV oder Windkraft erzeugten Strom bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs in Abzug zu bringen. Ist das elektrisch beheizte Gebäude mit Photovoltaik ausgestattet, profitieren Sie hier von einer entsprechenden "Gutschrift", durch die der Primärenergiebedarf ebenfalls sinkt.
Wir gehen davon aus, dass ein neu errichtetes und voll elektrisch beheiztes Gebäude heute über eine große Photovoltaikanlage verfügt. In vielen Ländern ist das ohnehin Pflicht.