Wenn ich 2025 eine Gasbrennwerttherme einbauen lasse, trage ich dann das Risiko, wenn die Gasversorger ab spätestens 2028 nicht den erforderlichen Biogasanteil liefern können, sodass die Heizung nicht mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben wird?
Sofern die regionale Wärmeplanung noch nicht abgeschlossen und veröffentlicht wurde, gibt es eine Übergangsregelung. Nach § 71 Absatz 9 gilt demnach ein verpflichtender EE-Anteil ab 01. Januar von 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 von mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 von mindestens 60 Prozent. Decken lässt sich dieser mit Biomasse oder grünem / blauem Wasserstoff, einschließlich daraus hergestellter Derivate.
Die Energieversorger haben damit noch Zeit, ein entsprechendes Angebot zu schaffen bzw. auszubauen. Sicherer und oft auch günstiger ist es, wenn Sie sich für eine der vom GEG zugelassenen Heizlösungen entscheiden. Dazu gehören folgende Systeme: