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Expertenrat

Müssen wir die Fassade dämmen, wenn wir den Putz an der Fassade nur entfernen?

Frage von Max K. am 16.04.2023 

Gilt nach GEG die Pflicht, Fassaden zu dämmen, auch wenn der Außenputz lediglich entfernt und kein neuer Putz aufgebracht wird? Es handelt sich im konkreten Fall um ein Jahrhundertwende-Bauernhaus mit Klinkerornamenten am Ortgang. Leider wurden zwei Fassaden in den 80er-Jahren verputzt. Wir würden den ursprünglich Zustand gerne wieder herstellen, sind uns jedoch unsicher, ob das zulässig wäre. Im GEG ist so ein Fall ja nicht aufgeführt. Die Wände sind bereits innenseitig mit 6 cm EPS gedämmt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Dämmpflicht an der Fassade gilt nur dann, wenn Sie den Putz erneuern - das heißt Abschlagen und neu aufbringen. Da Letzteres in Ihrem Fall nicht passiert, müssen Sie aller Voraussicht nach nichts beachten. Es gilt allerdings ein Verschlechterungsverbot, durch das die Baumaßnahmen nicht zu einem höheren Energiebedarf und CO2-Ausstoß führen dürfen (§ 46 GEG). Das Abschlagen der dünnen Putzschicht dürfte hier jedoch kaum einen nennenswerten Effekt haben.

Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder handelt es sich bei der Fassade eventuell um erhaltenswerte Substanz, können Sie ohnehin von den Vorgaben des GEG abweichen (§ 105 GEG). Das Gleiche gilt auch dann, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist (Anlage 7 GEG). Durch die EPS-Dämmung könnte dieser Tatbestand erfüllt sein. Ein Energieberater aus Ihrer Region kann das prüfen und belegen.

Wichtig zu wissen ist, dass die Behörden teilweise unterschiedlich mit den Vorgaben des GEG umgehen. Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie daher nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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