Wie sieht es denn mit der energetischen Sanierungspflicht aus, wenn meine Mutter mir nur die Hälfte Ihres Zweifamilienhauses (1 Wohnung vermietet) schenkt. Greift dann auch die 2-Jahresfrist für Sanierung?
Sofern ein Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses eine Wohnung darin bereits seit Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt, sind Sie von der Sanierungspflicht befreit. Diese greift dann erst bei einem Eigentumsübergang. Wir gehen davon aus, dass die Ausnahme aus § 47 GEG in Ihrem Fall zum Tragen kommt und Sie nicht sanieren müssen. Da die Bundesländer mit den Anforderungen des GEG unterschiedlich umgehen, ist eine rechtsverbindliche Antwort aus der Ferne leider nicht möglich. Diese erhalten Sie von der für das GEG verantwortlichen Behörde in Ihrem Bundesland.