Wir wohnen in einem Doppelhaus. Wir beabsichtigen, die andere Doppelhaushälfte zu kaufen und zu einem Haus umzubauen. Nun unsere Frage. Müssen wir dann die neuerworbene Doppelhaushälfte nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes sanieren?
In §47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) heißt es dazu: "Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht nach Absatz 1 erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. [...]". Das heißt: Haben Sie seit mindestens Februar 2002 als Eigentümer in Ihrem Teil der Doppelhaushälfte gelebt, gelten die Vorgaben nicht. Andernfalls sind Sie zum Nachrüsten verpflichtet. Da die Länder teilweise unterschiedlich mit den Vorgaben des GEG umgehen, empfehlen wir Ihnen, den Sachverhalt mit der für das GEG zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland zu besprechen. Diese geben eine rechtlich verbindliche Antwort.
Grundsätzlich ist die Dachbodendämmung aber zu empfehlen, wenn weder oberste Geschossdecke noch Dach gedämmt sind. Denn die Arbeit lässt sich in der Regel einfach selbst umsetzen und reduziert die Wärmeverluste spürbar. Sie profitieren dabei von einem höheren Wohnkomfort und sinkenden Energiekosten.
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