Es geht um die Bilanzierung (Bericht iSFP) eines MFH mit 4 Wohneinheiten und 1 Laden (Gewerbe, bis jetzt nicht WG, auf dem EG, z.Z. leer). Gebäudenutzfläche für den Laden = 13 %. Ziel ist ein KfW-Effizienzhaus 70. Förderung nach KfW-Pr.261.
Die Außenwand des Ladens habe ich bei der gesamten Bewertung in Betracht gezogen. Sie besteht vor allem aus einem Schaufenster und einer Fenstertür. Die Außenwand und die Fenster des Ladens habe ich als Ziel gedämmt bzw. ausgetauscht. Begründung: die AW (Schaufenster und die Fenstertür) ist Bestandteil des Gesamtgebäudes.
Meine Fragen:
• Beim Antrag BzA wird es technisch anerkannt?
• Falls nicht, kann der BzA-Antrag abgesagt werden? Oder nur Korrektur ohne Absage?
• Erfahrungsgemäß, was ist die sicherste Vorgehensweise?
Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier vermutlich eine getrennte Bilanzierung möglich. Das GEG gibt in § 106 allerdings nicht konkret vor, was ein nicht unerheblicher Teil ist. Als Faustregel gilt hier zwar ein Wert von über 10 Prozent - in begründeten Fällen können Sie aber auch davon abweichen.
Wir empfehlen daher, das Vorhaben mit dem Fördergeber zu besprechen. Wenn die gemeinsame Bilanzierung im individuellen Fall nicht zu empfehlen ist, müssten Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Andernfalls kann alles bleiben, wie es ist.
Ansprechpartner der KfW erreichen Sie dabei unter der Rufnummer 800 / 539 9002.