Ich möchte mein altes Mehrfamilienhaus energieeffizient sanieren durch moderne Fenster, Fassadendämmung und Dachdämmung. An einer Seite des Hauses befindet sich ein Nachbarhaus, welches im hinteren Teil niedriger ist als das meine. Also wollten wir heute durch eine Gerüstbaufirma dort auf dem Nachbardach ein Gerüst aufstellen, um die Dämmung anzubringen und die Sicherheit des Dachdeckers zu gewährleisten. Die Nachbarn (nur Mieter) gestatten uns nicht, dies zu tun und wollen etwas Schriftliches.
Wir hatten den Eigentümer in Kenntnis gesetzt. Dieser hat unser Vorhaben zur Kenntnis genommen, will aber keine schriftliche Zusage erteilen, obwohl wir eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen und schriftlich erklärt haben, dass wir für evtl. Schäden aufkommen werden. Was soll ich nun tun? Auch der Gerüstbauer will nun erst eine schriftliche Erlaubnis.
Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen Grundstücks auch gegen den Willen des Eigentümers, etwa zum Anbringen oder Warten einer Wärmedämmung. Voraussetzung für die Duldung ist, dass die Maßnahme notwendig ist und nicht anders durchgeführt werden kann. Der Eingriff muss zumutbar sein und Sie müssen alles dafür getan haben, um den Eingriff gering zu halten. Zudem ist es wichtig, dass Sie eine angemessene Entschädigung für eventuelle Schäden anbieten (zum Beispiel Versicherung).
Etwas strenger ist die Regelung beim Betreten von Dächern. Wir empfehlen, sich noch einmal mit Ihrem Nachbarn zu besprechen. Die Basis ist dabei des Nachbarschaftsgesetzes in Ihrem Bundesland. Zudem können Sie eine Schlichtungsstelle oder einen Anwalt einschalten. Auch eine Duldungsklage beim Amtsgericht ist möglich, wenn die regionale Gesetzeslage das zulässt - eine verbindliche Antwort dazu bekommen Sie von einem Rechtsexperten aus Ihrer Region.