Ich bin Eigentümer eines Hauses mit 2 Wohneinheiten (EG / 1. u. 2. OG) mit Ölheizung. Ich möchte die selbst genutzte Wohneinheit im EG sanieren. Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus auch dann, wenn ich nur die Wohneinheit im EG auf Wärmepumpe umrüste, aber die Ölheizung für die Wohneinheit in den beiden OGs (zunächst) behalte?
Nach BEG-EM-Richtlinie ist eine Grundvoraussetzung für den Erhalt des Geschwindigkeitsbonus, dass Sie die auszutauschende Heizung fachgerecht demontieren und entsorgen lassen. Das müssen Sie mit entsprechenden Nachweisen belegen. Bleibt die Ölheizung im Haus, bekommen Sie den Bonus aller Voraussicht nach nicht.
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Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag zur Förderung der Heizung. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, lesen Sie im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.