Kann man eine Pelletheizung für den Klimageschwindigkeitsbonus mit einer Luft-Luft-Wärmepumpe zur Raumbeheizung kombinieren? Und wenn ja, was muss man dafür nachweisen?
Nach Punkt 3.3.2 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Biomasseheizung, für die der Klimageschwindigkeits-Bonus gewährt wird, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung zu kombinieren. Die Anlagen sind so zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten. Die Bilanzierung orientiert sich an den Standardwerten der DIN V 18599. Eine entsprechende Berechnung und einen Nachweis bekommen Sie von einem Energieberater oder einem erfahrenen Fachunternehmen.