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Expertenrat

Darf der Fördergeber die förderbaren Kosten streichen, wenn wir die Heizungsförderung zweimal beantragt haben?

Frage von Sibylle D. am 09.08.2024 

Wir haben im Januar 2023 die BAFA-Förderung für eine Lüftungsanlage beantragt und dafür Förderung erhalten. Im Dezember 2023 haben wir die BAFA-Förderung für eine WP beantragt. Die BAFA rechnet nun beide Maßnahmen zusammen und streicht uns für den Betrag oberhalb von 60.000 € die Förderung. Ist das zulässig? Investitionssumme Lüftung war ca. 20.000 (Einbau 2023), Wärmepumpe ca. 52.000 (Einbau 2024).

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist zulässig. Denn bis Ende 2023 waren die anrechenbaren Kosten bei der Heizungsförderung auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Relevant ist dabei das Datum der Antragstellung.

2024 änderte der Fördergeber die Vorgaben. Seit diesem Jahr stehen zum Heizungstausch einmalig 30.000 Euro für die erste Wohneinheit zur Verfügung. Für jede weitere kommen je 15.000 Euro (bis 6. WE) bzw. 8.000 Euro (ab 7. WE) hinzu. Dieser Betrag steht Ihnen noch zur Verfügung.

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