Unser Kaminofen soll zum 31.12.2024 still gelegt werden. Welche Anforderungen soll nach dem Emissionsschutzgesetz ein neuer Ofen erfüllen? Ist der Hersteller/ Verkäufer verpflichtet, diese zweifelsfrei zu dokumentieren?
Deutschlandweit gelten für neue Kaminöfen die Anforderungen der zweiten Stufe der 1. BImSchV - einen entsprechenden Hinweis finden Sie immer in den Produktunterlagen der Hersteller. Im Detail geht es dabei um die Einhaltung der Grenzwerte aus Anlage 4 der 1. BImSchV in Bezug auf CO, Staub und den Mindestwirkungsgrad. Die Grenzwerte hängen von der Art des Kamins ab und liegen für Raumheizer mit Flachfeuerung zum Beispiel bei 1,25 g/m³ CO, 0,04 g/m³ Staub und einem Mindestwirkungsgrad von 73 Prozent. Die entsprechenden Angaben finden Sie in den Herstellerunterlagen zu Ihrem neuen Ofen.