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Expertenrat

Erfülle ich die 65-Prozent-EE-Pflicht ab 2024 mit Biogas?

Frage von Berthold B. am 01.04.2023 

Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mind. 65 % mit klima- bzw. CO2-neutralen Brennstoffen betrieben werden. Man kann normale Gasheizungen z. B. mit Bioflüssiggas der Firma Scharr KG betreiben (50 oder 100 % Bioanteil ohne CO2-Steuer), welches man direkt in seinen Flüssiggastank füllen kann. Oder man kann CO2-neutrales Bioerdgas bestellen - z. B. von Entega oder Enercity.

Nur sind diese neu eingebauten Gasheizungen nun nach der Gesetzesvorlage 2024 noch zulässig oder nicht? In sämtlichen Artikeln ist plötzlich nur noch von Wasserstoff und Hybridheizungen die Rede (der größte Unsinn, denn dann bezahlt man ja 2 Heizungen, die nach etwa 15 Jahren defekt sind). Andererseits ist von Technologieoffenheit die Rede und mehr als 65 % klimaneutral wären ja diese Heizungen. Biogas ist nur geringfügig teurer und wäre doch die einfachste und preiswerteste Lösung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das bereits veröffentliche Konzept zur 65-Prozent-EE-Pflicht lässt Gasheizungen, die mit nachhaltigem Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen betrieben werden, zu. Voraussetzung ist, dass der dauerhafte Bezug von mindestens 65 Prozent grüner Gase vertraglich und über ein sicheres Nachweissystem (Massebilanzsystem oder Herkunftsnachweissystem) sichergestellt werden kann.

Was letztlich gelten wird, können wir aktuell nicht mit Gewissheit sagen. Denn die entsprechenden Gesetzesänderungen erfolgten noch nicht. Experten gehen davon aus, dass die neuen Regelungen bis Mitte 2023 bekannt sind. Erst dann können wir Ihre Frage tatsächlich fundiert beantworten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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