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Expertenrat

Benötige ich einen notariell beglaubigten Grundbuchauszug für die Heizungsförderung?

Frage von Bärbel D. am 04.08.2025 

Für die KfW-Förderung der Wärmepumpe eines Einfamilienhauses, muss da der Grundbuchauszug notariell beglaubigt sein?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Rücksprache mit der KfW ist hier ein einfacher Abzug ausreichend. Der Grundbuchauszug muss also nicht notariell beglaubigt sein. Weitere Tipps zur Beantragung von Fördermitteln geben wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's", Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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