Für die KfW-Förderung der Wärmepumpe eines Einfamilienhauses, muss da der Grundbuchauszug notariell beglaubigt sein?
Nach Rücksprache mit der KfW ist hier ein einfacher Abzug ausreichend. Der Grundbuchauszug muss also nicht notariell beglaubigt sein. Weitere Tipps zur Beantragung von Fördermitteln geben wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's", Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.
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