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Expertenrat

Wie alt darf der Grundbuchauszug bei der Förderung der Heizung sein?

Frage von A. M. am 08.05.2025 

Wie ist es, wenn man einen KfW-Antrag (458) stellen möchte? Wie alt oder bzw. wie aktuell darf der Grundbuchauszug sein? Ich habe einen Fall, da ist es so, dass im Grundbuch 1 Wohneinheit angegeben ist, aber Stand heute sind es 2 WE, darunter wird 1 WE vermietet. Wie ist die Vorgehensweise? Muss der Grundbuchauszug neu beantragt werden, da es ja 2 WE sind oder kann der alte Grundbuchauszug mit 1 WE eingereicht werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung widerspiegelt. Auch wenn sich diese durch die zweite Wohneinheit nicht geändert haben, gehen Sie mit einem aktuellen Auszug auf Nummer sicher. Sinnvoll ist das auch, da Sie bei zwei Wohneinheiten höhere Kosten geltend machen können. Relevant ist das allerdings nur, wenn Sie die Förderung der Heizung bisher noch nicht beantragt haben.

Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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