Ich bin Besitzer eines Einfamilienhauses auf einem Grundstück in Erbpacht. Wer muss die Steuererklärung für dieses Grundstück abgeben? Der Eigentümer des Grundstücks oder ich als Erbpacht-Nutzer?
Beim Erbbaurecht gilt: Der Erbbauberechtigte ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, unter Mitwirkung des Eigentümers. Steht ein Haus auf einem fremden Grundstück, ist hingegen der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Grundsteuererklärung abzugeben.
Detaillierte Informationen und Unterstützung bei der Erstellung bekommen Sie in diesem Fall bei einem örtlichen Steuerberater.