Als Pächter bin ich zwar auch erbbauberechtigt, habe aber kein Gebäude. Muss ich trotzdem die Grundsteuererklärung abgeben?
Als Pächter müssen Sie keine Feststellungserklärung abgeben. Diese Aufgabe übernimmt der Eigentümer des Grundstücks, der Sie dazu aber um Hilfe bitten kann.
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