Vermutlich ist meine Frage eine der häufigsten Fragen in den letzten Wochen. Dennoch konnte ich online bislang keine zufriedenstellende Antwort finden. Ich bin Mieterin einer Wohnung mit Ölheizung. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über Nebenkostenabrechnung. Wie kann ich unabhängig von seiner Aussage überprüfen, ob mein Vermieter die Energiepauschale beantragt und was kann ich tun, wenn er den Antrag nicht stellt? Ich habe anhand meiner Abrechnungen 2021 und 2022 errechnet, dass mir ca. 300 EUR zustehen. Auch insgesamt sind die Bedingungen für eine Kostenerstattung erfüllt.
Als Mieter haben Sie erst einmal keine Möglichkeit, die Entlastung für Heizöl zu beantragen, wenn Sie das Heizöl nicht selbst bestellen und bezahlen. Denn dazu benötigen Sie die Rechnung für das eingekaufte Heizöl. In Mehrparteien-Häusern übernimmt der Eigentümer/Vermieter dieser Aufgabe. Die Entlastung gibt er dann an seine Mieter weiter. Dankbar ist das in Form eines Einmalbetrages oder in Form einer abgesenkten Nebenkostenzahlung. Möchten Sie herausfinden, ob der Vermieter den Zuschuss beantragt hat, können Sie nur bei diesem nachfragen. Zudem ist der Vermieter verpflichtet, ein Informationsschreiben an Sie weiterzugeben. Dieses haben wir hier für Sie verlinkt: Informationsblatt für Mieterinnen und Mieter zu Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger