x
Expertenrat

Muss der Handwerker auf das Begleichen der Rechnung warten, bis ich die Förderung erhalten habe?

Frage von Gisbert T. am 08.08.2024 

Ich beabsichtige die Erneuerung meiner Ölheizung im selbst genutzten Eigenheim. Ich habe mehrere Angebote eingeholt und mich für eines entschieden, dafür würde ich dann gerne, nach Auftragserteilung mit Ausstiegsklausel, die Heizungsförderung und den Ergänzungskredit 358 beantragen wollen.

Nun meine Frage: Wer übernimmt auch bei positiver Zusage der Förderungen dann die Handwerkerrechnung nach Fertigstellung? Ist der Handwerker verpflichtet, auf das Geld bis zur Auszahlung zu warten, wenn eine Bearbeitung der Förderzusage bis zu 6 Monaten dauern würde?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie müssen den Handwerker auch bei einer Förderung der Heizung im üblichen Zahlungszeitraum (je nach Vereinbarung meist 10, 14 oder 30 Tage) bezahlen. Stehen die Fördermittel nicht gleich zur Verfügung, müssen Sie den Betrag auslegen. Der KfW-Ergänzungskredit hilft dabei, die Wartezeit zu überbrücken.

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir Ihnen im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Newsletter-Abo