Ist das Leistungsangebot (Kostenvoranschlag des eingereichten Anbieters) bindend an die Förderzusage gekoppelt, oder kann nach Genehmigung der Förderzusage, der Leistungserbringer (die Firma) noch gewechselt werden?
Sie können den Fachhandwerker auch nach Antragstellung wechseln. Wichtig ist, dass Sie auch vom neuen Handwerker eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) bzw. einen technischen Projektnachweis (TPB) bekommen. Haben Sie bereits einen Vertrag mit dem Handwerker geschlossen, ist mit diesem zu besprechen, ob und wie sich der Vertrag wieder auflösen lässt.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.