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Expertenrat

Bin ich bei der Förderung an ein Fachunternehmen gebunden?

Frage von Karin P. am 31.12.2024 

Ist das Leistungsangebot (Kostenvoranschlag des eingereichten Anbieters) bindend an die Förderzusage gekoppelt, oder kann nach Genehmigung der Förderzusage, der Leistungserbringer (die Firma) noch gewechselt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können den Fachhandwerker auch nach Antragstellung wechseln. Wichtig ist, dass Sie auch vom neuen Handwerker eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) bzw. einen technischen Projektnachweis (TPB) bekommen. Haben Sie bereits einen Vertrag mit dem Handwerker geschlossen, ist mit diesem zu besprechen, ob und wie sich der Vertrag wieder auflösen lässt.

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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