Muss bei einer energetischen Dachsanierung (Aufsparrendämmung) die luftdichte Verklebung der Schalungsbahn unter den Dämmplatten in der Auftragsbestätigung vereinbart sein. Oder muss sich die Dachdeckerfachfirma von sich aus an die Din 4108-7 (Lufdichtheit) der EnEV halten?
Handwerksfirmen sind verpflichtet, Sanierungsarbeiten fachgerecht nach den Vorgaben der EnEV auszuführen und Ihnen danach auch eine so genannte Unternehmererklärung auszustellen, die das bescheinigt.