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Expertenrat

Müssen wir das Haus dämmen, wenn wir es um einen Anbau erweitern?

Frage von Eva J. am 08.08.2024 

Soeben finde ich die Frage: "Müssen wir bei einem Anbau an ein bestehendes Haus auch dieses komplett sanieren?" von 2020. Wie sieht das Heute, 2024 aus? Wir haben ein Haus von 1950, haben es 2010 umfangreich saniert, Gasheizung mit Solarthermie, hatten uns aber gegen das Dämmen des Hauses entscheiden. Nun planen wir einen Anbau. Was müssen wir alles beachten? Wahrscheinlich Photovoltaik auf das Dach, aber müssen wir den Bestand auch dämmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Bestand müssen Sie nicht dämmen. Das wäre nur dann der Fall, wenn Sie die bestehenden Hüllflächen verändern oder dann, wenn Sie eine Effizienzhaus-Förderung für die Erweiterung des bestehenden Wohnraums beantragen. Ob eine Solaranlage Pflicht ist, hängt von Ihrem Bundesland ab. Nicht in jedem Land gibt es entsprechende Vorgaben. Was in Ihrer Region gilt, erfahren Sie verlässlich von Ihrem Bauamt.

Zudem gilt bei einem Anbau § 51 des GEG. Hier heißt es:
"(1) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf [...] bei Wohngebäuden der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust der Außenbauteile der neu hinzukommenden beheizten oder gekühlten Räume das 1,2fache des entsprechenden Wertes des Referenzgebäudes gemäß der Anlage 1 nicht überschreiten [...].

Abweichend von Satz 1 Nummer 2 sind in Fällen, bei denen die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche mehr als 100 Prozent der Nutzfläche des bisherigen Gebäudes beträgt, die Anforderungen nach den §§ 18 und 19 einzuhalten. [Anm. d. Red.: Neubau-Anforderungen nach GEG]

(2) Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind außerdem die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach § 14 einzuhalten."

Die Anforderungen an den Wärmeschutz betreffen damit nur den Anbau.

Denken Sie daran, dass Sie die BEG-EM-Förderung für Einzelmaßnahmen am Anbau verwenden können. Möglich ist das immer dann, wenn dieser eine bestehende Wohneinheit erweitert. Entstehen allein im Anbau neue Wohneinheiten, kommt die Neubau-Förderung infrage. Einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten geben wir im Beitrag "Fördermittel".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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