Wir wollen unser Haus an unseren Sohn überschreiben. Er lebte immer hier im Haus und hatte 2020-22 seinen Wohnsitz arbeitsbedingt woanders gehabt und wohnt seit 2022 wieder hier. Ist er dann verpflichtet, die Ölheizung, die tadellos funktioniert, zu sanieren?
Das hängt vom Alter und von der Art der Ölheizung ab. Ist die Heizung älter als 30 Jahre, gilt grundsätzlich die Austauschpflicht des GEG. Handelt es sich bereits um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung, ist Ihr Sohn von der Pflicht befreit. Er muss die Heizung dann nicht austauschen. Niedertemperatur-Heizungen sind seit den 80er Jahren Standard. Ob es sich auch bei Ihnen um solch eine handelt, kann ein Heizungsbauer aus Ihrer Region feststellen.