Für ein Wohnprojekt planen Freunde die Gründung einer eGbR, da sie sich Vorteile erhoffen u.a. in der Verwaltung und auch Mitbestimmung nach dem Kauf eines MfH. Das Haus soll später zu eigenen Wohnzwecken der Gesellschafter der eGbR dienen (zwischenzeitliche einstweilige Vermietung ist angedacht, um Zeit zur Detailplanung von Sanierungsmaßnahmen und Umbau, ggf. Erweiterung um 1 bis 2 WE zu haben. Es werden dann in der Folge noch weitere Mitbewohner, also Gesellschafter gesucht. Das Haus soll dann individuelle WE aber auch einen gemeinschaftlich nutzbaren Wohn-Bereich enthalten.
Jetzt zu den Fragen:
Ist das von Anfang an die richtige Strategie (eGbR) oder wäre auch eine Bruchteilgemeinschaft geeignet? Diese Frage bezieht sich darauf, dass irgendwann sowieso eine eGbR gegründet werden muss, allein schon wegen der Sicherheit bezüglich Verkauf von Anteilen etc.
Nur die Frage ist jetzt, ob man sich dadurch nicht gewisse Fördermöglichkeiten verbaut, da wahrscheinlich eine eGbR anders behandelt wird als Privatpersonen seitens BAFA, KfW usw.? Auf der anderen Seite stehen dagegen die Kosten, die sich dann aus der Grundbuchänderung ergeben, wenn zuerst privat gekauft wird und später eine eGbR ins Grundbuch müsste.
Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen selbst, wodurch Sie auch Zugang zu privatrechtlichen Fördermitteln haben. Nachteil: Das Konstrukt ist sehr unflexibel. Es gibt kein gemeinsames Außenauftreten und einen hohen Abstimmungsaufwand bei der Verwaltung.
Die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) ist in der Gründung aufwendiger. Sie ist selbst rechtsfähig und erleichtert den Verkauf von Anteilen am Gebäude. Da sie als juristische Person gehandelt wird, fallen unter Umständen einige Fördermittel weg.
Entscheiden Sie sich für den Kauf als BG und gründen dann später eine eGbR, müssen Sie das im Grundbuch ändern. Sofern keine neuen Gesellschafter hinzukommen, fallen dabei "nur" Grundbuch- und Notarkosten an. Dafür haben Sie auf diese Weise Zugang zu Förderangeboten für Privatpersonen. Geht es um die Förderung der Heizung, bekommen Sie dabei zum Beispiel bis zu 70 Prozent Förderung, wenn Sie Wohnungen bei der Antragstellung auch selbst nutzen. Als GbR wäre die Förderung auf 35 Prozent begrenzt. Die Förderung für eine ganzheitliche Sanierung bekommen Sie in beiden Varianten in voller Höhe.
Welche Variante die günstigste ist, hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Kommen die Boni der Heizungsförderung ohnehin nicht infrage und gibt es alle anderen Förderangebote auch für juristische Personen, können Sie das Gebäude gleich als eGbR kaufen. Auf diese Weise sparen Sie die Umschreibung und damit verbundene Kosten ein.
Ohne das Gebäude im Detail zu kennen, ist eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage leider nicht möglich. Wir empfehlen daher, das Vorhaben zunächst mit einem Energieberater zu besprechen. Nutzen Sie dazu gern die Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.
Übrigens: Wie Sie die Fördermittel richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" und "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.