Dämmung der oberen Geschossdecke. Mein Sohn hat ein Zweifamilienhaus gekauft, Baujahr 1985 das Haus ist teilweise gedämmt (Dach und obere Geschossdecke) es liegt ein Energieausweis vor. Frage: Muss der Vorbesitzer und Erbauer die Dämmwerte erhöhen entsprechend der EnEV 2014, oder ist mein Sohn verpflichtet hier eine Nachbesserung vorzunehmen. Der Hauskauf fand im Dezember 2015 statt.
Zweimal nein! Wenn sowohl Dach als auch oberste Geschossdecke schon gedämmt sind, müssen weder der Voreigentümer noch Ihr Sohn die Dämmwerte verbessern. Einzig bei den Heizungs- und Warmwasserleitungen im kalten Keller könnte eine Nachrüstpflicht auf Ihren Sohn zukommen. Sind diese Leitungen noch nicht gedämmt, muss das innerhalb von zwei Jahren nach dem Hauskauf nachgeholt werden. Diese vergleichsweise kleine Maßnahme rechnet sich aber schnell und kann auch in Eigenregie durchgeführt werden.