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Expertenrat

Muss nach einem Hauskauf die Dämmung verbessert werden?

Frage von Dieter A. am 15.04.2016 

Dämmung der oberen Geschossdecke. Mein Sohn hat ein Zweifamilienhaus gekauft, Baujahr 1985 das Haus ist teilweise gedämmt (Dach und obere Geschossdecke) es liegt ein Energieausweis vor. Frage: Muss der Vorbesitzer und Erbauer die Dämmwerte erhöhen entsprechend der EnEV 2014, oder ist mein Sohn verpflichtet hier eine Nachbesserung vorzunehmen. Der Hauskauf fand im Dezember 2015 statt. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zweimal nein! Wenn sowohl Dach als auch oberste Geschossdecke schon gedämmt sind, müssen weder der Voreigentümer noch Ihr Sohn die Dämmwerte verbessern. Einzig bei den Heizungs- und Warmwasserleitungen im kalten Keller könnte eine Nachrüstpflicht auf Ihren Sohn zukommen. Sind diese Leitungen noch nicht gedämmt, muss das innerhalb von zwei Jahren nach dem Hauskauf nachgeholt werden. Diese vergleichsweise kleine Maßnahme rechnet sich aber schnell und kann auch in Eigenregie durchgeführt werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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