Ich möchte mir ein Haus kaufen (Baujahr 1971) und möchte nun wissen, welche Arbeiten ich an dem Haus nach EnEV zu verrichten habe. Die Heizung ist von 1987, die Fenster doppeltverglast und das Dach nicht gedämmt. Auch die Außenfassade ist nicht gedämmt. Was ist Pflicht zu tun?
Die EnEV sieht drei Nachrüstpflichten vor:
1. Die Dämmung von Heizungsleitungen und Warmwasserleitungen im unbeheizten Keller.
2. Die Dachbodendämmung, wenn der Dachboden unbeheizt ist, und weder das Dach noch die oberste Geschossdecke die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen.
3. Den Austausch von Gasheizungen oder Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind.
Für die Maßnahmen zur Dämmung haben Sie als neuer Eigentümer zwei Jahre Zeit. Die Dämmung der Heizungsleitungen lässt sich schnell und kostengünstig erledigen und lohnt sich immer. Bei der obersten Geschossdecke wäre bei Ihnen zu prüfen, ob diese den Mindestwärmeschutz erfüllt. Das ist in der Regel bei Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen gegeben und bei Decken in Massivbauweise ab Baualtersklasse 1969 der Fall. Sicherheit gibt Ihnen der Termin mit einem Energieberater.
Was die Heizung angeht wäre die Frage, um was für eine Heizung es sich handelt. Ist es eine Gasheizung oder Ölheizung mit Standard- oder Konstanttemperaturkessel, muss die Heizung spätestens nach 30 Jahren, also 2017, erneuert werden. Auskunft dazu kann Ihnen zum Beispiel ein Heizungsinstallateur oder der Schornsteinfeger geben.