Ich wohne in einem Haus mit 11 Wohnungen. Für die Wärmeerzeugung sorgen ein Gas-Brennwertkessel und eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Meine Fragen:
1. Bei welcher Temperatur sollte der Bivalenzpunkt festgelegt werden?
2. Welche Messstellen sind für die Wärmepumpe erforderlich (Wärmemenge, Stromverbrauch), was wird gesetzlich gefordert?
a) Wegen der WW.-Bereitung ist ein Parallelbetrieb erforderlich.
b) Der Wärmeverbrauch wird in jeder Wohnung erfasst, ebenso der Warmwasserverbrauch.
c) Die Wärmemenge für die Wassererwärmung einschl. Leitungsverlusten wird in einem Wärmezähler erfasst.
d) Die Leitungsverluste für die Heizung werden nicht gemessen.
e) Gaszähler ist vorhanden.
f) Elektroenergie wird in einem Zähler für Pumpen, Lüfter, Wärmepumpe und Gaskessel erfasst.
Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte im Bereich von - 5 bis + 5 °C.
Für die Abrechnung sind Wärmemengenzähler für Heizung und Warmwasser in jeder Wohnung erforderlich. Zudem benötigen Sie einen Strom- und einen Wärmemengenzähler an der Wärmepumpe (wie in Ihrer Frage beschrieben) sowie einen Gaszähler. Bilden Sie die Differenz der Werte, ergeben sich auch die Rohrleitungsverluste. Die Aufteilung der Heizkosten erfolgt dabei nach Heizkostenverordnung. Sind Sie unsicher, ob die Installation vor Ort den gesetzlichen Regelungen entspricht, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Sachverständigen für die Abrechnung von Heizkosten. Auch die Experten von Mieterschutzvereinen helfen hier in der Regel individuell weiter.