Ich möchte meine Wärmepumpe (39 Jahre alt) gegen eine neue, die mit der Photovoltaikanlage kommuniziert austauschen. Damit die max. Förderung zum Tragen kommt, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt werde. Unter anderem muss laut Heizungsmonteur ein hydraulischer Abgleich erfolgen - so weit, so gut. Er will dazu auch meine Heizkreisverteiler austauschen, da er bei den alten angeblich keinen Abgleich vornehmen kann. Ich meine, dass dieses nach einer Berechnung auch mit den vorhandenen Absperrhähnen funktioniert. Zumindest wurde dieses Verfahren von einem anderen Heizungsbauer bei einem anderen Haus so durchgeführt, ohne dass neue Heizkreisverteiler eingebaut wurden. Das Problem mit einem neuen HKV liegt darin, dass eine Dusche erneuert werden muss, da der neue HKV die dahinter liegenden Duschwand zerstört. Muss ich wirklich neue HKV intstallieren?
Um den hydraulischen Abgleich durchführen zu können, muss der Heizungsbauer alle Heizkreise so einstellen, dass im Auslegungsfall die benötigte Heizwassermenge hindurchströmt. Dazu müssen die Ventile in die entsprechende Stellung gebracht werden. Bei alten Verteilern ohne Durchflussanzeige ist das im Versuch-Irrtum-Verfahren möglich. Das funktioniert in der Praxis (in der Heizperiode durchgeführt) einigermaßen, ist für den Nachweis zur Förderung der Wärmepumpe allerdings nicht ausreichend. Denn dazu muss der Heizungsbauer gegenüber dem Fördergeber bestätigen, dass die einzelnen Heizkreise mit voreinstellbaren Abgleicharmaturen, Durchflussanzeigen oder Durchflussbegrenzern versehen und entsprechend der Berechnung einreguliert sind.
Unser Tipp: Schildern Sie dem Heizungsbauer das Problem und fragen nach Alternativen, bei denen die Dusche nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.