Ich habe eine Frage zur KfW-Heizungsförderung 458 / Wärmepumpe. Für unser Vorhaben liegt bereits eine Förderzusage vor. Es wurde eine detaillierte Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 durch einen zugelassenen Gebäudeenergieberater erstellt. Nachträglich gab es jedoch geringfügige Änderungen im Innenausbau: Am Gebäude selbst, an der Grundfläche und an der äußeren Kubatur hat sich nichts geändert, allerdings wurden teilweise Decken geöffnet, sodass sich in einzelnen Bereichen die Raumhöhe und damit die Innenkubatur verändert hat.
Meine eigentliche Frage ist: Sind solche Änderungen relevant genug, dass die vorhandene Heizlastberechnung zwingend nochmals nachkorrigiert oder neu erstellt werden muss – oder kann die bestehende Heizlastberechnung trotz der geänderten Raumhöhe förderunschädlich weiterverwendet werden, wenn sich das Gebäude im Übrigen nicht verändert hat?
Hintergrund: Die ursprüngliche Heizlastberechnung war sehr aufwendig, der Energieberater möchte diese nur für den damaligen Planungsstand unterschreiben. Ich möchte einschätzen, ob die Förderung dadurch gefährdet ist, wenn die Ausführung leicht von der damaligen Innenraumgeometrie abweicht.
Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die Änderung an der Raumaufteilung können sich aber Änderungen an der Heizlast der einzelnen Räume ergeben. Diese ist wiederum ausschlaggebend für den hydraulischen Abgleich, der sich ohne Anpassung nicht mehr korrekt durchführen lässt.
Unsere Empfehlung lautet daher: Lassen Sie die raumweise Berechnung der Heizlast anpassen. Da der Energieberater die Berechnung ohnehin in seiner Software angelegt hat, lassen sich Änderungen ohne großen Aufwand anpassen – zudem ist es eine Kernaufgabe des Energieberaters, hier korrekte Ergebnisse zu liefern.