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Expertenrat

Muss mein Sohn die Heizung austauschen, wenn ich ihm das Haus überschreibe?

Frage von Josef S. am 23.05.2023 

In meinem Einfamilienhaus (Baujahr 1991) ist eine Niedertemperatur Ölheizung eingebaut. Falls ich in den nächsten Jahren das Haus an einen Sohn überschreiben würde, müsste er dann die Heizung wegen Eigentumswechsel rausreißen, obwohl ich lebenslanges Wohnrecht habe? Wie wäre es, wenn eine Öl-Brennwertheizung eingebaut wäre?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach aktuell geltendem Recht ist das voraussichtlich nicht nötig. Handelt es sich um eine Niedertemperaturheizung, die kontinuierlich mit einer Rücklauftemperatur von 35 Grad Celsius bis 40 Grad Celsius betrieben werden kann, gilt die Austauschpflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz nicht. Diese betrifft nur 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel. Ihr Sohn muss nach aktuellem Stand also nichts weiter unternehmen - bei einer Brennwert-Ölheizung wäre es das Gleiche.

Nach einem irreparablen Schaden ist die Heizung allerdings auszutauschen. Dabei gelten ab 2024 voraussichtlich höhere Anforderungen. So sieht der Entwurf des neuen GEGs einen Erneuerbare-Energien-Anteil von 65 Prozent vor, den Sie zum Beispiel mit einer Holzheizung (Pellets oder Scheitholz), einer Wärmepumpe oder einer Kombination aus Heizöl und EE-Anlage erreichen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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