Mein Buderus Heizkessel Baujahr 1994, Typ G115-21 RE mit Ölblaubrenner arbeitet tadellos. Er unterlag einer jährlichen Wartung. Besteht eine Austauschpflicht? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er von der Austauschpflicht aus dem GEG befreit. Eine Befreiung greift auch dann, wenn Sie als Eigentümer schon am 01.02.2002 selbst im Ein- oder Zweifamilienhaus gelebt haben.
Wir empfehlen, sich von Ihrem Service-Techniker bestätigen zu lassen, dass es sich um eine Niedertemperaturheizung handelt. Handelt es sich nicht um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung und lebten Sie am 01.02.2002 nicht als Eigentümer selbst im Haus, greift die Heizungs-Austauschpflicht nach 30 Jahren.