Ich wohne in einem selbst genutzten Haus seit vor 2000. Im Haus ist eine Niedertemperatur-Gasheizung - eingebaut 1988. Lt. Artikel im Focus von Katarina Müller vom 2.3.23 muss diese Heizung ab 31.12.30 ausgebaut werden. Nach dem GEG kann die Heizung bis 31.12.44 laufen. Was ist richtig?
Das GEG enthält eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen. Diese betrifft jedoch nur Gas- und Ölheizungen, die nicht auf Niedertemperaturtechnik basieren. Haben Sie eine Niedertemperaturheizung, müssen Sie demnach nichts weiter unternehmen. Die Heizung darf (nach aktuelle geltendem Recht) weiter betrieben werden, bis sie sich nicht mehr reparieren lässt. Ist ab 2024 ein Austausch fällig, müssen Sie voraussichtlich 65 Prozent des Wärmebedarfs im Haus mit regenerativen Energien decken. Ein 1-zu-1-Austausch der Gasheizung ist dann in aller Regel nicht mehr möglich.